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AGB

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Woidfilm GmbH, Unterried 5, 94539 Grafling (Inhaber Paul Greil), an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
 

2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Woidfilm GmbH hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


3. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

4. „Bilder“ im Sinne dieser AGB sind insbesondere alle von der Woidfilm GmbH hergestellten Bild- bzw. Foto-Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

5. „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Woidfilm GmbH hergestellten bewegten Bilder im weitesten Sinne, gleich welcher technischen Form, wie beispielsweise Videos, Videoausschnitte, Still-Videos, Animationen, Standbilder aus Videos etc.


II. Vertragsabschluss
1. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder (fern)mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung, erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Woidfilm GmbH einverstanden.

2. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber der Woidfilm GmbH ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit der Woidfilm GmbH zu schließen.

3. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der zwischen Auftraggeber und der Woidfilm GmbH schriftlich oder (fern)mündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von der Woidfilm GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.


III. Leistungen
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Auftragserteilung/-bestätigung bzw. der dazugehörigen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche
Veränderungswünsche des Auftraggebers der Produkt-/Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet oder abgelehnt.

2. Von der Woidfilm GmbH übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

Leistungen Drohnenaufnahmen
1. Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

2. Im Besonderen gilt dies für folgende Rahmenbedingungen:
– keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flugaktivitäten bei Regen, Gewitter oder Schneefall
– Sichtflug nach VFR-Regeln (Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
– maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
– keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
– Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden
– keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

3. Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, kümmert sich die Woidfilm GmbH oder deren Dienstleister um deren Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.

 

IV. Beauftragung von Dritten
1. Die Woidfilm GmbH ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (z. B. Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer) damit zu beauftragen.

2. Die Woidfilm GmbH ist berechtigt, Aufträge im Zusammenhang mit dem von ihm erstellten Arbeitsergebnis nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.

 

V. Lieferung/Leistung
1. Die Lieferverpflichtungen von der Woidfilm GmbH sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von der Woidfilm GmbH zur Versendung gebracht oder an den Auftraggeber übergeben worden sind.

2. Lieferungen erfolgen ab Sitz der Woidfilm GmbH, Unterried 5, 94539 Grafling. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.

3. Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der Woidfilm GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

4. Die Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von der Woidfilm GmbH liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

 

VI. Vergütung
1. Für die Herstellung des Bild- oder Videomaterials oder weiterer Leistungen (vgl. oben unter I) wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz, gesonderte Einzelpositionen oder als Pauschale berechnet.

2. Die Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

3. Weitere Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Sprecher, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden als gesonderte Einzelpositionen oder als Pauschale ausgewiesen und sind, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

4. Die Vergütung hat nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch die Woidfilm GmbH innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Mögliche Zahlungswege sind Vorauskasse, Überweisung nach Rechnung oder Einzugsermächtigung.

5. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Woidfilm GmbH berechtigt, ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Woidfilm GmbH Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand nach Teilen sowie zusätzlich eine Anzahlung in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung vorab verlangen.

6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Woidfilm GmbH behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Gleiches gilt für den entstehenden Mehraufwand infolge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhaft gelieferter Angaben, die zu Korrekturen, teilweise oder vollständiger Wiederholung der Arbeiten führen.

7. Der Auftrag ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild-/Videomaterial nicht veröffentlicht, angenommen oder für den zugedachten Zweck verwendet wird.

8. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, welche die Woidfilm GmbH nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

9. Ist ein Termin vereinbart und fällt dieser aus Gründen aus, welche die Woidfilm GmbH nicht zu vertreten hat, ist die Woidfilm GmbH berechtigt, die vorgesehene Zeit in Rechnung zu stellen; dies gilt nicht, wenn der Termin wegen vorhergesagten unpassenden Witterungsverhältnissen abgesagt wird.

10. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
– bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto der Auftragssumme
– bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto der Auftragssumme
– bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto der Auftragssumme
– bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto der Auftragssumme.

11. WOIDFILM STUDIO behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

12. Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist die Woidfilm GmbH berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist die Woidfilm GmbH berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt die Woidfilm GmbH vorbehalten.

13. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber der Woidfilm GmbH die entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Woidfilm GmbH kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, der Woidfilm GmbH jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

14. Einwände gegen Entgeltabrechnungen von der Woidfilm GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 7 Tage nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung.

15. Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von der Woidfilm GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

VII. Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers
1. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die Woidfilm GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

2. Übermittelt die Woidfilm GmbH dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (z. B. Texte, Grafiken etc. auch im Bild-/Video-Projekt) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin mündlich oder schriftlich die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass die Woidfilm GmbH nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen und/oder Leistungen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an die Woidfilm GmbH zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus dem eigenen betrieblichen Umfeld zu unterstützen. Andernfalls ist die Woidfilm GmbH berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.

4. Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit der Woidfilm GmbH so kooperieren, dass die Woidfilm GmbH ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.

5. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an die Woidfilm GmbH übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei zu erstellenden Bild- oder Videoaufnahmen die vorherige Einwilligung der abgebildeten Personen zur Aufnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

6. Der Auftraggeber versichert ferner, dass durch den Auftrag keine sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Er verpflichtet sich, sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat die Woidfilm GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen

7. Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes durch den Auftraggeber gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten entstehen, kann die Woidfilm GmbH in Rechnung stellen.

8. Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich die Woidfilm GmbH das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz die Woidfilm GmbH zu informieren.

 

VIII. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes, steht der Woidfilm GmbH das Urheberrecht an den hergestellten Bildern und Videos zu.

2. Die von der Woidfilm GmbH hergestellten Bilder und Videos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt die Woidfilm GmbH Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Es werden jedoch keine Eigentumsrechte mit der Überlassung der Bilder oder Videos übertragen.

3. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, ist untersagt und bedarf der schriftlichen Zustimmung von der Woidfilm GmbH. Darin eingeschlossen sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.

4. Das einfache Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Vergütung des Auftrags an die Woidfilm GmbH auf den Auftraggeber über.

5. Bei der Verwertung der Bilder und Videos kann die Woidfilm GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Woidfilm GmbH zum Schadensersatz. Die Rohdaten (RAW) verbleiben bei der Woidfilm GmbH.

6. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Verwertung, Veränderung, Verbreitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der von der Woidfilm GmbH hergestellten Bilder, Videos oder sonstigen Leistungen ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Woidfilm GmbH. Auch darf das Bild- oder Videomaterial nicht nachgestellt, abgezeichnet oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7. Jegliche von der Woidfilm GmbH mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht - ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.

8. Schriften (Fonts) können in Einzelfällen nicht von der Woidfilm GmbH an den Auftraggeber lizenziert werden.

9. Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von der Woidfilm GmbH entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt die Woidfilm GmbH und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von der Woidfilm GmbH entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.

10. Die Woidfilm GmbH ist – auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

11. Zieht die Woidfilm GmbH zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird es die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.

12. Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Woidfilm GmbH den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

13. Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layoutdaten, Originalillustrationen, Projektdateien, Photoshop-Ebenenmontagen, Source-Daten samt zugehöriger Dokumentation (RAW-Daten) etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von der Woidfilm GmbH. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die einfachen Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. Werbevideo, Foto etc.) sowie ggf. druckfertige Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.

14. Die Woidfilm GmbH wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit es diese erkennt. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von der Woidfilm GmbH geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

IX. Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Videos oder Bildern von der Woidfilm GmbH und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, ist untersagt und bedarf der vorherigen Zustimmung von der Woidfilm GmbH (vgl. oben unter VIII.)

 

X. Hinweis auf Eigenunternehmen
Die Woidfilm GmbH kann auf den von ihm erstellten Arbeitsergebnissen ohne Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. bei Videos mittels des Hinweises „produziert von der Woidfilm GmbH“, bei Bildern z. B. mittels des Hinweises „Logo oder Woidfilm GmbH“, auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur durch schriftliche Zustimmung von der Woidfilm GmbH oder gegen einen Aufpreis von 30 % der Auftragssumme verweigern.

 

XI. Gewährleistung /Reklamation
1. Hat der Auftraggeber der Woidfilm GmbH keine ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bild-/Videomaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

2. Von der Woidfilm GmbH gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungs-ansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.

3. Liegt ein Mangel vor, den die Woidfilm GmbH zu vertreten hat, so kann die Woidfilm GmbH nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat die Woidfilm GmbH das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.

 

XII. Haftung
1. Die Woidfilm GmbH haftet für Schäden des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Woidfilm GmbH haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

2. Soweit die Woidfilm GmbH für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von der Woidfilm GmbH.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

5. Die Woidfilm GmbH weist darauf hin, dass für das eigene Equipment grundsätzlich Versicherungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nicht für fremde Geräte, die auf Wunsch des Auftraggebers eingesetzt werden sollen. Insoweit hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass auch hier ausreichend Versicherungsschutz besteht.

6. Soll die Woidfilm GmbH auf Wunsch des Kunden kundeneigene Geräte oder vom Auftraggeber beigestellte Geräte, die im Eigentum Dritter stehen, einsetzen, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass diese Geräte ausreichend gegen Beschädigungen oder Verlust versichert sind. In einem solchen Fall erfolgt der Einsatz des Geräts auf Wunsch des Auftraggebers unter Ausschluss jeglicher Haftung durch die Woidfilm GmbH.

 

XIII. Geheimhaltung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Woidfilm GmbH vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

2. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

 

XIV. Datenschutz
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Woidfilm GmbH personenbezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist.

2. Die Woidfilm GmbH ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogen Daten mit aufzuführen.

3. Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Woidfilm GmbH übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Woidfilm GmbH im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird die Woidfilm GmbH insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen.

4. Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Woidfilm GmbH sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.

 

XV. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Woidfilm GmbH gestattet.

 

XVI. Schlussbestimmungen
1. Die Woidfilm GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Woidfilm GmbH dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Auftraggeber solchen Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart.

2. Gegen Ansprüche von der Woidfilm GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs-rechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

4. Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (Email, SMS, Fax).

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Deggendorf.

6. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.


Stand Januar 2026
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